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biker85
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Bundespräsident/in
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28.12.2005 12:26
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#1 Bundesrepublik kein Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches |
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Sevus, bin beim Lesen eines Buches für Politik (Wolfgang Rudzio, Das pol. System der BRD) gerade auf ein Urteil des BVerfG von 1973 zum Grundlagenvertrag mit der DDR gestoßen! Die bin ich natürlich gleich googeln gegangen und sehet selbst:
In Antwort auf: Original von BVerfGE 36, 1
"Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert (vgl. Carlo Schmid in der 6. Sitzung des Parlamentarischen Rates - StenBer. S. 70). Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch", so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. Die Bundesrepublik umfaßt also, was ihr Staatsvolk und ihr Staatsgebiet anlangt, nicht das ganze Deutschland, unbeschadet dessen, daß sie ein einheitliches Staatsvolk des Völkerrechtssubjekts "Deutschland" (Deutsches Reich), zu dem die eigene Bevölkerung als untrennbarer Teil gehört, und ein einheitliches Staatsgebiet "Deutschland" (Deutsches Reich), zu dem ihr eigenes Staatsgebiet als ebenfalls nicht abtrennbarer Teil gehört, anerkennt. Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den "Geltungsbereich des Grundgesetzes" (vgl. BVerfGE 3, 288 [319 f.]; 6, 309 [338, 363]), fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland (vgl. Präambel des Grundgesetzes)."
Quelle: http://www.oefre.unibe.ch/law/dfr/bv036001.htmlund an anderer Stelle:
In Antwort auf: Original von BVerfGE 36,1 "1. Es wird daran festgehalten (vgl zB BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 <126>), daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch"."
Quelle: http://www.rewi.hu-berlin.de/online/hfr/12-1996/Urt361.htmlWas sagt ihr dazu? P.S. Und nicht, dass "der Unschlüssige" jetzt wieder mit Verschwörungstheorien und sonstigen rechtsradikalen Hirngespinsten kommt, das ist eine offizielle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts!! ______________ Jedes Kind braucht einen Vater - Jeder Mensch braucht einen Traum - Jedes Land braucht eine Legende
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Lord Nikon
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Bundespräsident/in
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13.01.2006 02:16
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#2 RE: Bundesrepublik kein Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches |
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Entschuldige, wenn ich mich so dumm anstelle, aber ich erkenne hier deinen Diskussionsansatz nicht. Worum geht es dir hier? Darum dass das Deutsche Reich nie offiziell aufgelöst wurde und sozusagen in der BRD weiter besteht, oder das die BRD kein Rechtsnachfolger des Reiches ist (da ja ohnehin identisch mit dem Reich)? Oder hab ich das alles ganz falsch verstanden?
"Realität ist nur eine Illusion, die sich aus Mangel an Alkohol einstellt."
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#3 RE: Bundesrepublik kein Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches |
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Oha, wenn das so ist, dann werden einige ganz schön in erklärungsnot kommen, ich kann mich an die Zeiten vor 1989 noch erinnern, da hat die BRD immer behauptet, das sie für gesammtdeutschland, somit auch für den DDR-Teil verantwortlich ist, da es keine zwei deutsche Staaten gäbe, da nie zwei neue deutsche Staaten gegründet worden sind, die DDR wurde nie richtig anerkannt, daher gab es in beiden Teilen auch keine Botschaften sondern nur "Ständige Vertretungen". Ich möchte mich jetzt nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, aber kann das was mit der "Feindstaatenklausel" die immernoch für Deutschland gültig ist, was zu tun haben? Dieses Punkt wird immer gern von "Rechter Seite" benutzt. Die Besetzung Deutschlands durch die Aliierten ist ja auch erst vor noch nicht langer Zeit beendet worden, und genau zu diesem Zeitpunkt hätte dann ein neuer Staat gegründet werden müssen, ist aber nicht geschehen, daher gelten die alten Zustände weiter(ein souverener Staat hätte ja nicht von einem anderen Staat besetzt sein dürfen). So sehe ich das. MfG Frank Bisweilen macht es Freude, einen Menschen dadurch in Erstaunen zu versetzen, daß man ihm nicht ähnelt und anders denkt als er. Maksim Gorkij
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#4 RE: Bundesrepublik kein Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches |
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In Antwort auf: Die Besetzung Deutschlands durch die Aliierten ist ja auch erst vor noch nicht langer Zeit beendet worden, und genau zu diesem Zeitpunkt hätte dann ein neuer Staat gegründet werden müssen, ist aber nicht geschehen, daher gelten die alten Zustände weiter(ein souverener Staat hätte ja nicht von einem anderen Staat besetzt sein dürfen). So sehe ich das.
Technisch gesehen wurde das ja getan. Das Westdeutsche Grundgesetz wurde in einer Kommission überarbeitet, um es zur gesamtdeutschen Verfassung zu machen, und die wurde dann verabschiedet. ------------------------------------ einerseits ... aber andererseits ...
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biker85
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Bundespräsident/in
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16.01.2006 10:43
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#5 RE: Bundesrepublik kein Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches |
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Kein Problem Lord Nikon, ich erkläre das gerne ! In aktuellen Fragen bzgl. dem 3. Reich, z.B. bei Fragen der Zwangsarbeiterentschädigung oder auch Zahlungen an Israel, wird immer behauptet, die BRD wäre der Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches und wäre damit verpflichtet diese Zahlungen zu tätigen. Jetzt muss ich aber feststellen, dass das gar nicht der Fall ist, sondern dass die BRD teilidentisch mit dem DR ist! Folglich wäre es doch bei der Rechtfertigung solcher Zahlungen viel logischer und einleuchtender, diese Tatsache anzuführen, als etwas Unwahres über Rechtsnachfolger zu verbreiten. Geht es dabei nur um die Verhinderung von Ängsten unserer Nachbarn, wenn wir uns weiterhin als Deutsches Reich sehen würden?? @Frank: Das mit der Feindstaatenklausel ist durchaus ein Ansatz, den ich in diesem Zusammenhang noch gar nicht gesehen habe. Sieht aber sinnvoll aus, denn die Feindstaatenklausel gilt ja auch nur gegen Staaten, die im 2. WK gegen die Allierten Krieg geführt haben, und das war zweifelslos nicht die BRD!!!!!!!! @ Der Unschlüssige: Das mag ja richtig sein, aber eine "Aktualisierung" des GG ist doch keine Neugründung eines Staates!! Im Zuge der Föderalismusreform wird das GG jetzt auch nochmal in erheblichem Umfang verändert, trotzdem entsteht doch kein neuer Staat. _____________________ Jedes Kind braucht einen Vater - Jeder Mensch braucht einen Traum - Jedes Land braucht eine Legende
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